Achtung! Ist die Gültigkeit einer ADR-Bescheinigung abgelaufen, muss erneut ein Basiskurs besucht werden.
Gefahrgutfahrer-Fortbildung
Fahrzeugführer, die Gefahrguttransporte durchführen, müssen beim Transport im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein.
ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung eines Fortbildungskurses um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Fristen für die Fortbildung
Der Fortbildungskurs muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden.
Beispiel: Ablauf des ADR-Scheines am 21.10 2009, Besuch der Fortbildung am 25.06.2009, Verlängerung des ADR-Scheines zum 21.10.2014!
Die Lehrgangsinhalte
Die eineinhalbtägige Fortbildung ist eine Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie eine Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen. Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammer und gliedern sich wie folgt:
Allgemeine Vorschriften
wesentliche Gefahren, die von den beförderten Stoffen ausgehen
allgemeine Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen
Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Ausrüstung der Fahrzeuge
Durchführung der Beförderung
Ladungssicherungsmaßnahmen, Fahrverhalten der Fahrzeuge
praktische Lehrgangsinhalte: Abfahrtkontrolle mit Unfallsimulation und Ladungssicherung.
Dauer der Ausbildung
12 Unterrichtseinheiten an zwei Tagen (in der Regel an einem Freitagabend und am darauffolgenden Samstag) für den ADR-Basiskurs (Stück- und Schüttgut)
Abschlus des Lehrgangs
Verlängerung der ADR-Bescheinigung durch die Industrie- und Handelskammer.