Wir sind anerkannte Ausbildungsstätte für Weiterbildungsmaßnahmen nach BKrFQG.
Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer
Die regelmäßige Weiterbildung kann nachgewiesen werden durch:
Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).
Aufteilung der Weiterbildung innerhalb der 5 Jahre ist möglich.
(also z.B. ein Tag Weiterbildung zu 7 Stunden jedes Jahr).
Weiterbildung in verschiedenen Ausbildungseinrichtungen ist möglich.
Die Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden/5 Tage) muß abgeschlossen sein:
innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
für alle Neueinsteiger in den Fahrberuf
bis zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
Ausnahme: Bis zum 10.9.2015 wenn Führerscheinablauf übereinstimmt*
bis zum 10.9.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Ausnahme: Bis zum 10.9.2016 wenn Führerscheinablauf übereinstimmt*
Ab wann gilt diese Regelung:
Alle gewerblich tätigen Busfahrer müssen spätestens bis 10. September 2013* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
Alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer müssen bis spätestens 10. September 2014* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).
Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern.
Die 35 Stunden müssen zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden.
Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten.
Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.