Ab dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) muss jeder Fahrer, der eine neue Fahrerlaubnis anstrebt eine Grundqualifikation nachweisen.
Die Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Der Besitz der Fahrerlaubnis ist erforderlich.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich.
Für die Prüfung ist die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung nicht Pflicht.
Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung.
Die Prüfungen der Grundqualifikation
Die theoretische Prüfung besteht zu jeweils gleichen Teilen aus:
Multiple-Choice-Fragen
Fragen mit direkter Antwort
einer Erörterung von Praxissituationen
Die praktische Prüfung besteht aus:
Einer Fahrprüfung bei der, innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften die Fahrfertigkeiten des Bewerbers bewertet werden.
Einem praktischen Prüfungsteil, der zur Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs dient.
Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft.
Prüfungsumfang bei beschleunigter Grundqualifikation und Grundqualifikation
Ausbildung
Theo- retische Prüfung
Praktische Prüfung
Gesamt- zeit
Fahrprüfung
Praktischer Prüfungsteil
Kritsche Situationen
Grundqualifikation (GQ)
240 min
120 min
30 min
max. 60 min
450 min
Beschleunigte GQ
90 min
entfällt
entfällt
entfällt
90 min
Bewertung der Prüfungen
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch den Prüfer der IHK und,
sofern notwendig, durch Hinzuziehen amtlich anerkannter Sachverständiger oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (praktische Prüfungsteile).
Zum Bestehen der Prüfung müssen:
in der theoretischen Prüfung mindestens 50 % der Gesamtpunkte,
in der praktischen Prüfung mindestens 50 % der Gesamtpunkte und
in jedem praktischen Teil mindestens 20 % der jeweils möglichen Punkte erreicht werden.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind.