Ab dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) müssen Fahrer im gewerblichen Verkehr eine Grundqualifikation nachweisen.
Die beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Der Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
Erforderlich ist das erfolgreiche Ablegen der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden.
Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Die Prüfungen bei beschleunigter Grundqualifikation
Die theoretische Prüfung besteht zu jeweils gleichen Teilen aus:
Multiple-Choice-Fragen
Fragen mit direkter Antwort
einer Erörterung von Praxissituationen
Prüfungsumfangs bei beschleunigter Grundqualifikation und Grundqualifikation
Ausbildung
Theo- retische Prüfung
Praktische Prüfung
Gesamt- zeit
Fahrprüfung
Praktischer Prüfungsteil
Kritsche Situationen
Grundqualifikation (GQ)
240 min
120 min
30 min
max. 60 min
450 min
Beschleunigte GQ
90 min
entfällt
entfällt
entfällt
90 min
Bewertung der Prüfungen
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch einen Prüfer der IHK. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.