Ab dem Stichtag 10.09.2008 (Bus) bzw. ab dem 10.09.2009 (Lkw) müssen Fahrer im gewerblichen Verkehr eine Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten für den Nachweis der Grundqualifikation
Grundqualifikation
eine 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
Prüfung vor der IHK (eine Schulung ist nicht erforderlich)
Fahrerlaubnis ist Voraussetzung!
Beschleunigte Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges (140 Zeitstunden inkl. 10 Fahrstunden)
Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung!
Kann paralell zur Führerscheinausbildung absolviert werden!
Berufsausbildung
Berufskraftfahrer (BKF)
Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Mindestalter der Fahrerlaubnisklassen im gewerblichen Güterverkehr
Klasse
Grundqualifikation
beschleunigte Grundqulifikation
Berufsausbildung
C1
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
C1E
18 Jahre
18 Jahre
18 Jahre
C
18 Jahre
21 Jahre
18 Jahre
CE
18 Jahre
21 Jahre
18 Jahre
Bitte beachten Sie
Eine nach den oben genannten Stichtagen erworbene Fahrerlaubnis berechtigt ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich
als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.