Die Antragstellung zur Förderung der Maßnahmen in einem Wirtschaftsjahr unterliegt bestimmter Fristen.
Förderung vom Bundesamt für Güterverkehr
Das BAG bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an.
Seit dem 1. November können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen einen Antrag für die Förderperiode 2011 stellen.
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
mit einer Förderungen von bis zu 35000 €.
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit
zum Schutz der Umwelt
durchführen.
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtline bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sowie Formulare und sonstige Unterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der
BAG